Ein Berliner Testament in der Ehe ist die häufigste Form, wenn man sich als Ehepaar dafür entscheidet, ein Testament zu machen. Dieses Thema ist für viele Paare immer ein ungeliebtes Thema, um darüber nachzudenken oder zu sprechen. Dennoch kann es Einiges klären und im Ernstfall vereinfachen. Gerade, wenn ein Ehepaar gemeinsame Immobilien oder vielleicht sogar eine gemeinsame Firma hat, kann ein Berliner Testament sinnvoll sein.
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Was ist ein Berliner Testament in der Ehe?
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, in dem diese sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod beider Ehepartner soll der Nachlass an Dritte, z.B. gemeinsame Kinder, fallen. Der Sinn des Berliner Testaments ist, dass, sollte ein Ehepartner frühzeitig versterben, der andere Ehepartner die gesamte Erbmasse alleine erbt. Andere Erben, die eine Pflichtteil erhalten würden, erben erst, wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist. Gerade beim Besitz von Immobilien macht das Sinn. Stirbt ein Ehepartner, erbt der andere das Haus alleine. Fehlt ein Berliner Testament erben auch Kinder des Verstorbenen den Pflichtteil an dieser Immobilie. Das kann im schlechtesten Fall zu einem Verkauf führen. Um sich dagegen abzusichern, sollten Ehepartner frühst möglich über Ihr Testament nachdenken.
Wie kann man ein Berliner Testament in der Ehe machen?
Das beste ist nach wie vor, wenn Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Diese kennen sich aus. So gehen Sie sicher, das nichts falsch ist. Gleichzeitig kann das Testament direkt beim Amtsgericht hinterlegt werden. Die Gebühren dafür sind recht gering. Es ist aber auch möglich, ein Testament selbst und ohne Notar zu verfassen. Wichtig dabei ist, dass Sie das Testament handschriftlich schreiben. Es genügt, wenn einer der beiden Ehepartner das Testament verfasst. Unterschreiben müssen natürlich beide. Legen Sie das Testament an einem sicheren Ort ab, wo Sie es im Notfall auch schnell finden. Viele Paare kümmern sich direkt nach der Hochzeit oder nach dem Erwerb einer Immobilie um Ihr Testament.