Die rechtliche Bedeutung der Verlobung ist nicht unerheblich. Eine Verlobung läuft im Gegensatz zur Trauung in der Regel leise und still ab. Meistens sind nur die beiden Partner daran beteiligt. Dann wird im Familienkreis verkündet, dass man heiraten möchte. Doch hat die Verlobung auch heute noch eine rechtliche Bedeutung? Fakt ist: Eine Hochzeit ohne vorangegangene Verlobung ist möglich. Wie die Verlobung gestaltet wird, ob ganz romantisch mit Kerzenschein und Verlobungsring oder eher leger, ist dem Brautpaar überlassen.
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Die rechtliche Bedeutung der Verlobung – Wer darf sich verloben?
Eine Verlobung ist nur dann rechtlich gültig, wenn die Ehe auch wirklich geschlossen werden darf. D.h. ein Partner muss mindestens 18 Jahre alt sein, der andere mindestens 16. In diesem Fall ist aber die Zustimmung des Familiengerichts notwendig. Auch wenn ein Partner noch in Scheidung lebt, gilt die Verlobung erst dann, wenn er rechtskräftig geschieden ist.
Die rechtliche Bedeutung der Verlobung – Wann gilt eine Verlobung?
Eine Verlobung ist dann gültig, wenn das Eheversprechen abgegeben ist. Dazu braucht man keine bestimmte Form. Auch ein Verlobungsring ist nicht nötig, wenn es um die rechtliche Bedeutung der Verlobung geht. Eine Verlobung kann also ganz still und heimlich erfolgen. Allerdings hat man in diesem Fall auch keine Zeugen. Sobald man erzählt hat, dass man heiraten möchte, ist die Verlobung offiziell. Spätestens mit der Anmeldung zur Trauung bekommt die Verlobung rechtlichen Charakter. Früher gab es die Tradition der Verlobungsfeier, die traditionell bei den Eltern der Braut stattfand. Die Kosten wurden geteilt. Heutzutage gibt es nur noch wenige Paare, die Ihre Verlobung offiziell feiern.
Die rechtliche Bedeutung der Verlobung – Rechte und Pflichten
Eine Verlobung ist keine Garantie für eine Heirat, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Folglich kann man im Fall der Lösung der Verlobung auch keinen Schadensersatz geltend machen, wie das früher teilweise der Fall war. Seit 1998 hat man hier rechtlich keinen Anspruch mehr. Wurden aber während der Verlobung Ausgaben getätigt, die für die bevorstehende Hochzeit sind, müssen diese geteilt oder zurückgegeben werden. Das gilt auch für Geschenke oder Ausgabe der Eltern des verlobten Paares.