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Ex als Hochzeitsgast

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© Eigenes Bild

Der oder die Ex als Hochzeitsgast? Ist das eine gute Idee? Hier spalten sich die Geister. Was für den Einen gar kein Problem und fast schon eine Selbstverständlichkeit ist, ist für den anderen ein No-Go. Natürlich hängt es auch von der persönlichen Beziehung, die man zu seinem Ex-Partner oder zur Ex-Partnerin pflegt ab, ob man ihn oder sie bei seiner eigene Hochzeit dabei haben möchte. Doch was ist, wenn Braut und Bräutigam sich nicht einig sind? Was sagen die Familien des Brautpaars dazu, wenn plötzlich der Ex-Freund auftaucht? Bei diesem sensiblem Thema muss man fein abwägen. Letztendlich kann es nur schief laufen…

Wann passt der oder die Ex als Hochzeitsgast

Auf jeden Fall ist eine Sache klar, der Exfreund oder die Exfreundin kann nur als Gast zur Hochzeitsfeier eingeladen werden, wenn man die Trennung gut überwunden hat. Ansonsten ist der Kontakt ohnehin zu gefühlsgeladen. Das passt einfach nicht auf eine Hochzeitsfeier. Wichtig ist, dass beide die Trennung gut überstanden haben und so zufrieden sind, wie es ist. Sowohl der Ex-Partner, der heiratet, als auch der Ex, der als Gast geladen ist, sollte kein Problem mit der Trennung bzw. der Trauung haben. Nur dann kann es funktionieren den oder die Ex zur eigenen Hochzeit einzuladen. Zudem macht eine Einladung nur Sinn, wenn man auch nach der Trennung noch sehr gut befreundet ist. Ansonsten wirkt eine Hochzeitseinladung aufgesetzt.

Wie geht der neue Ehepartner mit dem Ex als Hochzeitsgast um?

Die Entscheidung, wen man zu seiner Hochzeit einlädt, trifft ein Brautpaar gemeinsam. Das gilt erst recht, wenn man seinen oder seine Ex einladen möchte. Niemand möchte an seinem Hochzeitstag ein komisches Gefühl haben, weil ein Gast einfach nicht richtig dazugehört. Eifersucht kann hier auch eine Rolle Spielen. Natürlich gibt es Paare, die mit einem Ex-Partner oder einer Ex-Partnerin gut befreundet sind. Vielleicht hat der oder die Ex mittlerweile auch eine neue Beziehung oder ist sogar schon verheiratet. Das kann die Lage auf jeden Fall entspannen. Wichtig ist, dass man sich gemeinsam für jeden Hochzeitsgast entscheidet. Nur so kann man sicher sein, dass es an der Hochzeit nicht zu unerwünschten und negativen Zwischenfällen kommt.

Die Familien und der Ex als Hochzeitsgast

Nicht selten kommt es vor, dass man selbst und der oder die Verlobte kein Problem mit dem oder der Ex haben. Man ist befreundet und das passt gut. Allerdings kann es bei einer Trennung noch mehr verletzte Gefühle geben. Auch Eltern bringen sich manchmal mehr in eine Beziehung ein und sind dann tief getroffen, wenn es zu einer für sie unerwarteten Trennung kommt. Gehen Sie auf Nummer Sicher, dass es auch für Ihre Eltern in Ordnung ist, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin an der Hochzeitsfeier auftaucht. Warnen Sie sie in jedem Fall vor. Auch für die Schwiegereltern kann es gut sein, wenn Sie wissen, mit welchen Gästen sie rechnen müssen.

Hochzeitsfeier ohne den befreundeten Ex-Partner

Es ist vollkommen in Ordnung, wenn ein Paar sich dafür entscheidet, einen Ex-Partner oder eine Ex-Partnerin nicht nur eigenen Hochzeit einzuladen. Die Gründe sind dann erst einmal vollkommen egal. Was zählt sind die Wünsche von Braut und Bräutigam. Ist man noch mit dem Ex oder der Ex gut befreundet, muss man ihm bzw. ihr das sagen. Auch wenn er oder sie enttäuscht ist, sollte die Entscheidung ohne Ärger akzeptiert werden. Eine Hochzeitsfeier ist nun mal eine sehr persönliche Familienfeier. Ein Kompromiss kann z.B. eine Einladung zum Sektempfang nach der Kirche sein. So hat der oder die Ex die Möglichkeit, persönlich zu gratulieren, ist dann aber auch schnell wieder weg. Auch wenn er oder sie trotz Einladung nicht zur Trauung kommen möchte, sollte das Brautpaar das akzeptieren. Nicht jeder Ex-Freund oder jede Ex-Freundin kann gut damit umgehen, wenn der alte Partner heiratet.

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