Früher war ein Gemeinschaftskonto in der Ehe Gang und Gebe. Doch heute ist es keine Selbstverständlichkeit mehr, dass Ehepartner ein gemeinsames Konto haben. Vieles hat sich geändert. Der Hauptgrund für den Rückgang des Gemeinschaftskontos ist wohl, dass es nicht mehr nur einen Hauptverdiener gibt, wie das noch vor 30 Jahren häufig der Fall war. Dennoch werden Gemeinschaftskonten nach wie vor angeboten – auch die Nachfrage ist da. Was für ein gemeinsames Konto nach der Trauung spricht, lesen Sie hier. Auch was dagegen spricht, haben wir zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Gemeinschaftskonto in der Ehe?
Der Begriff Gemeinschaftskonto ist schnell geklärt. Es handelt sich dabei um ein Giro-Konto, deren Inhaber beide Ehepartner sind. D.h. Ehefrau und Ehemann haben auf dieses Konto Zugriff, sind Eigentümer des dort vorhanden Geldes und haften auch gemeinsam. Es ist möglich, das Gehalt auf dieses Konto anweisen zu lassen usw. Es gibt zwei Varianten von Gemeinschaftskonten:
- Das Und-Konto: Bei einem Und-Konto müssen immer beide Partner für Transaktionen unterschrieben haben. Ein Partner allein kann mit diesen Konto nichts ausrichten. Das macht das Und-Konto nicht alltagstauglich – auch weil es nicht möglich ist eine Giro-Card oder eine Kreditkarte zu verwenden.
- Das Oder-Konto: Ein Oder-Konto ist die übliche Variante bei einem Gemeinschaftskonto in der Ehe. Hier können Überweisungen von jedem Kontoinhaber getätigt werden. Nur Kredite oder Vollmachten müssen von beiden Ehepartner beantragt bzw. erteilt werden.
Das spricht für ein Gemeinschaftskonto in der Ehe
In der Ehe tätigt man oft gemeinsame Ausgaben. Gerade wenn eine Immobilie erworben wurde oder Kinder da sind, kommt am Ende sowieso das gesamte Geld in einem Topf. Arbeitet ein Ehepartner weniger als der andere, um sich z.B. um Kinder zu kümmern, ist klar, dass das Gehalt des anderen für beide zur Verfügung stehen sollte. Da kann ein Gemeinschaftskonto praktisch sein.
Das spricht gegen ein Gemeinschaftskonto in der Ehe:
Die meisten Menschen möchten, auch wenn Sie verheiratet sind, Ihre Privatsphäre haben. Das eigene Gehalt gehört schließlich einem selbst. Da ist es nur legitim, wenn man auch ein eigenes Konto hat, über das man frei verfügen, ohne dass der Ehepartner dabei etwas zu sagen hat. Gerade, wenn es einen Ehevertrag gibt, der Gütertrennung vereinbart, sind getrennte Konten wichtig. Auch wenn man mal ein kleines Geschenk kaufen will, ist das doch schöner, es vom eigenen Geld als von dem Geld, das ohnehin beiden gehört, zu tun. Möchte man man dennoch, dass der Ehepartner im Notfall Zugriff auf das Konto hat, ist das mit einer Vollmacht möglich.