Es ist nicht die romantischste aller Hochzeitsvorbereitungen, heutzutage jedoch immer verbreiteter: der Ehevertrag und im Zuge dessen die Gütertrennung. Während in den Fünfziger Jahren der Mann der Brotverdiener war, sind heutzutage meist beide berufstätig. Auch wenn jeder mit dem Gedanken in die Ehe geht, dass diese ewig halten wird, sollte die Wichtigkeit von Vorkehrungen wie die Gütertrennung nicht unterschätzt werden, denn wenn der Fall einer Trennung oder Scheidung eintreffen sollte, geht man so einem aufreibenden Scheidungskrieg aus dem Weg.
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Einen Ehevertrag schließen
Viele Paare drücken sich davor, einen Ehevertrag zu schließen – vor allem aus romantischen Gründen. Wer möchte sich schon kurz vor der Eheschließung damit beschäftigen, was im Falle einer Scheidung oder gar im Todesfall passiert. Dennoch sollte auf einen Ehevertrag unter Umständen nicht verzichtet werden. In einer vertrauensvollen Beziehung ist es meist auch kein Problem, diese delikaten Dinge zu besprechen und für den Ernstfall vorzusorgen. Im Ehevertrag werden alle wichtigen – vor allem finanziellen – Vereinbarungen vorab schriftlich und damit rechtsbindend festgehalten. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten wie Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung, Vermögensausgleich, Erbregelungen, Rentenregelung und eben auch der Güterstand. Die Höhe von Zahlungen und gemeinsamem Besitz kann auch unabhängig von Eventualitäten wie Scheidung und Todesfall eine wichtige Rolle spielen – zum Beispiel, wenn es um Schenkungen oder Erbe geht, das nicht 1:1 mit dem Partner geteilt werden soll. Auch können Kinder aus einer ersten Ehe durch einen Ehevertrag auch in die Erbfolge des neuen Partners mit einbezogen werden. Ein Ehevertrag ist nach der ersten Festlegung nicht in Stein gemeißelt, sondern kann geändert werden. Dies ist in manchen Fällen sogar sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände des Partners oder beider ändern.
Gütertrennung: Was bedeutet das?
Die Gütertrennung oder allgemein die Regelung des Güterstands ist wahrscheinlich die häufigste Regelung in einem Ehevertrag. Normalerweise tritt im Scheidungsfall der gesetzliche Zugewinnausgleich in Kraft, das heißt, das in der Ehe hinzugewonnene Vermögen wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei der Gütertrennung gibt es am Ende der Ehe keinen aufgeteilten Besitz, sondern jeder behält das Vermögen, das ohnehin seines ist. Welche steuerrechtlichen Vor- und Nachteile eine Gütertrennung hat, wann und wie diese genau in Kraft tritt, sollte bei der Gestaltung des Ehevertrags genau mit dem Anwalt besprochen werden, damit jeder Partner weiß, was sie beinhaltet. Es können auch Varianten der Gütertrennung gewählt werden, eine so genannte modifizierte Zugewinngemeinschaft, die die Gütertrennung zum Beispiel nur im Falle einer Scheidung, aber nicht im Todesfall festlegt. Denn bei einer strikten Gütertrennung wird der verbliebene Partner mit einem komplett zu versteuernden Erbe konfrontiert. Auch kann die Gütertrennung nur für bestimmte Vermögenswerte festgelegt werden. So kann zum Beispiel ein Zugewinnausgleich stattfinden, der jedoch nur für privates und nicht für betriebliches Vermögen gilt – oder umgekehrt. Die Variante, das Betriebsvermögen unangetastet zu lassen, ist jedoch weitaus die Häufigere – denn wird diese nicht vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, droht einem Unternehmen schnell der Bankrott. Auch Immobilien aus dem Zugewinnausgleich auszuschließen und strikt als eigenen Besitz zu trennen, bietet sich an.
Gütertrennung als finanzielle Unabhängigkeit, ein Zeichen von Modernität
Die Gütertrennung ist ganz klar ein Zeichen der modernen Zeit, welches die Wahrscheinlichkeit von Scheidungen und Todesfällen nicht ausblendet. Auch hat sich das Bild von Partnerschaft in den letzten Jahren geändert, sodass insgesamt unabhängigere und selbstbestimmtere Beziehungen geführt werden. Finanzielle Unabhängigkeit im Trennungsfall kann den Partnern auch in der Ehe eine Grundsicherheit geben, weiterhin für sich selbst verantwortlich und eigenständig zu sein. Dies kann das Vertrauen und den gegenseitigen Respekt voreinander stärken und im tatsächlichen Falle einer Scheidung einen nervenaufreibenden Scheidungskrieg oder Ungerechtigkeiten verhindern. Im besten Fall sind der Ehevertrag und die Gütertrennung nur eine bürokratische Formalität, mit der man sich kurze Zeit auseinandersetzen muss, bevor man eine anhaltende und erfüllte Ehe führt.