Auch wenn die Institution der Ehe in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren hat, spielt sie dennoch für viele Paare eine wichtige Rolle für das Zusammenleben. Viele Paare wünschen sich, verheiratet zu sein, bevor Sie Kinder bekommen. Auch wenn wichtige Anschaffungen oder Investitionen, wie z.B. ein Hauskauf anstehen, fassen viele Paare sich ein Herz, und tauschen die Trauringe. Welche rechtlichen Gründe für die Ehe sprechen, erfahren Sie im heutigen Ratgeber-Beitrag.
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Gründe für die Ehe: Steuerliche Vorteile?!
Oft werden steuerliche Vorteile als Argument für die Ehe angebracht. Das stimmt nicht bei jedem Paar ganz so einfach. Es ist zwar richtig, dass das Ehegattensplitting nach wie vor nur bei verheirateten Paaren angewendet werden kann. Jedoch profitieren Ehepaare davon nur, wenn das Einkommen beider Ehepartner entweder stark von einander abweicht oder wenn ein Partner kein Einkommen hat. Verdienen beide Partner gleichviel lohnt sich eine Ehe aus rein steuerlichen Gründen kaum bis gar nicht.
Gründe für die Ehe: Der gemeinsame Nachname
Paare, die verheiratet sind, entscheiden sich in Deutschland in den meisten Fällen nach wie vor für einen gemeinsamen Nachnamen. Der Gedanke, den gleichen Namen zu tragen, verbindet und hat etwas sehr romantisches. Nicht in allen Ländern der Welt ist das Namensrecht so. In Deutschland können Sie als Ehepaar einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Diesen tragen später auch Ihre Kinder. Ein Partner hat die Möglichkeit, seinen alten Namen zu behalten und somit einen Doppelnamen zu führen. Es ist aber auch möglich, dass auch nach der Heirat jeder Ehepartner seinen Namen behält.
Gründe für die Ehe: Absicherung des Partners
Im Todesfall hat man als hinterbliebener Ehepartner mehr Rechte als ohne Trauschein. So ist nicht unbedingt ein Testament nötig, um seinem Partner Alles zu vermachen. Ist man nicht verheiratet, muss alles notariell geregelt sein. Oft geht man aber gerade in jungen Jahren nicht vom Schlimmsten aus und versäumt diese Regelungen. Besonders, wenn gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen, wie z.B. ein Haus, da sind, sollte man sich überlegen, wie der Ernstfall geregelt sein soll.