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Unverheiratete Paare: Nachteile

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© Eigenes Bild

Leider haben unverheiratete Paare nach wie vor Nachteile im Vergleich zu Paaren, die sich bereits das Ja-Wort gegeben haben. Das gilt vor allem in den Bereichen der Sozialversicherung, der Altersvorsorge und bei Lebensversicherungen. Was hier zu beachten ist, wenn Sie vorerst keine Eheringe kaufen wollen, lesen Sie hier.

Unverheiratete Paare und die Sozialversicherungen

Zu den Sozialversicherungen gehört zum Einen die gesetzliche Rentenversicherung. Diese bietet Paaren, die nicht verheiratet sind, keinen Hinterbliebenenschutz. Das bedeutet, es wird keine Witwenrente ausgezahlt. Unverheiratete Paare müssen sich hier selbst absichern. Bei der Unfallversicherung gibt es bisher kaum eine Möglichkeit zu sparen. Es werden zwar ab und zu Partnertarife angeboten. Diese lohnen sich aber nur selten. Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben unverheiratete Paare z.B. bei der Familienversicherung Nachteile. Diese ist nicht möglich. Jeder Partner muss selbst versichert sein, egal wie hoch das jeweilige Einkommen ist.

Unverheiratete Paare und die Altersvorsroge

Auch hier sind Paare ohne Trauschein im Gegensatz zu Ehepaaren schlechter gestellt. Eine Möglichkeit stellt eine private Rentenversicherung dar. Hier sollten Sie sich allerdings gut beraten lassen. Das Thema ist recht komplex. Achten Sie darauf, dass Sie bestimmen können, wer im Todesfall der Begünstigte ist. So können Sie sich gegenseitig gut absichern. Das selbe gilt für Lebensversicherungen. Sollten Sie eine Immobilie als gemeinsame Altersvorsorge in Betracht ziehen, lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt beraten. In jedem Fall sollten beide Partner im Grundbuch eingetragen sein. So ist klar, dass jeder die gleichen Rechte und Pflichten hat. Empfohlen ist es, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Darin wird die Finanzierung der Immobilie schriftlich festgehalten. Sollten Sie sich aus irgendeinem Grund trennen, kann der Vertrag wieder aufgehoben werden. In jedem Fall gehen Sie sicher, dass keiner der Partner übervorteilt wird. Für unverheiratete Paare sind derartige Verträge besonders wichtig. Aber auch in einer Ehe werden oft Eheverträge abgeschlossen, um bestimmte gesetzliche Regelungen zu umgehen.

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