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Verlöbnis: Die (rechtliche) Bedeutung

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© Eigenes Bild

Was zu einer echten Verlobung gehört, das wissen die meisten schon in jungen Jahren – wird doch seitens der Filmindustrie ein sehr deutliches Bild zur klassischen Verlobung gestreut. Geht der Mann auf die Knie und streckt der Dame einen Diamantring entgegen, dann ist eine baldige Hochzeit auch ohne weitere Worte vorprogrammiert. Früher war es Brauch, dass der Mann um die Hand der Dame anhielt. Doch zwischenzeitlich ist es keinesfalls unüblich, dass sich die Frau an die wichtigste aller Fragen wagt.

Die Bedeutung der Verlobung

Die Verlobung gilt als Eheversprechen, bei dem sich zwei Menschen gegenseitig zusichern, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ihre Hochzeit zu feiern. Es muss aber nicht der klassische Hochzeitsantrag sein – rein rechtlich ist es auch ausreichend, wenn gemeinsam die Anmeldung zur Hochzeit beim Standesamt stattfindet. Gesetzliche Vorschriften bezüglich eines gewissen Zeitfensters gibt es nicht. Nach der Verlobung entscheiden alleine die beiden Partner, wann sie sich ehelichen. Der Verlobungszeitraum tritt sofort in Kraft und endet entweder automatisch nach der Hochzeit, mit dem Tod des Partners oder auch, indem das Verlöbnis aufgelöst wird.

Wie hat ein Verlöbnis auszusehen?

Es gibt keine Richtlinie, wie eine korrekte Verlobung auszusehen hat. Sicherlich ist ein Verlöbnis in romantischer Atmosphäre mit klassischem Kniefall und einem schönen Ring wohl so gefühlsbetont, wie es nur möglich ist. Insbesondere Frauen träumen sich diesen einzigartigen Moment gerne herbei. Es geht aber auch vollkommen anders, indem sich beide Partner einfach nur einig sind, dass sie heiraten wollen. Ob romantisch oder förmlich – das Eheversprechen darf ein jeder so gestalten, wie es gewünscht wird. Diesbezüglich muss rein gar nichts beachtet werden, außer eventuell die Vorstellungen des Partners. Denn um diesen geht es bei einer Verlobung ja auch.

Wozu braucht es eine Verlobung?

Die klassische Verlobung als solche hat eine recht lange Geschichte, zwischenzeitlich dient sie aber einfach dazu, sich ausreichend Zeit für die Planung der Hochzeit zu verschaffen. Im Normalfall erfordert dies einiges an Vorlaufzeit, die mit einem Eheversprechen überbrückt werden kann. Darüber hinaus ist auch die romantische Note einer Verlobung für viele Partner sehr relevant. Es geht darum, sich gegenseitig während eines romantischen Antrages zu versprechen, dass man sich bis an den Rest des Lebens liebt und schätzt. Die bisherige Beziehung wird auf eine höhere Stufe gestellt, die als emotionale Vorbereitung für den wichtigsten Tag im Leben des Paares zu verstehen ist – die Hochzeit. Prinzipiell ist es egal, wie lange die Dauer der Verlobungszeit ausfällt. Als Richtwert wäre es sinnvoll, würde die Hochzeit ein Jahr nach dem Eheversprechen stattfinden. Innerhalb dieses Zeitraumes können auch sämtliche Hochzeitsvorbereitungen abgeschlossen werden.

Rechtliche Sichtweise auf das Verlöbnis

Rechtlich gesehen gibt es auch nach einer Verlobung keinen Anspruch auf eine Hochzeit. Durch ein Verlöbnis verpflichtet sich niemand – ebenso leicht, wie eine Verlobung vollzogen werden kann, lässt sie sich auch wieder auflösen. Vor vielen Jahren musste der Mann in solchen Fällen einen Schadensersatz leisten, der auch Kranzgeld genannt wurde. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei, bis auf eine Ausnahme. Geschenke und Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Eheversprechen stehen, müssen auf Anforderung wieder zurückgezahlt werden. Darunter fällt beispielsweise schon das Hochzeitskleid, denn diese Ausgabe wäre ohne eine Verlobung nicht von Nöten gewesen. Anderweitige finanzielle Ansprüche sind im Regelfall rechtlich nicht relevant. Selbst geschlossene Verträge sind in diesem Punkt per se nicht gültig – eine etwaige Absicherung ist dementsprechend auch nicht möglich, auch wenn man sich dies wünschen würde.

Rechtliche Sonderrechte

Bei den Steuern und auch der Erbschaft gibt es keinerlei rechtliche Besonderheiten, die Verlobte in Anspruch nehmen können. Allerdings spielt das Strafrecht eine elementare Rolle. Wie auch bei Ehepaaren darf ein Verlobter die Aussage verweigern. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nicht nur für Ehepaare, sondern auch dann, wenn ein Eheversprechen geschlossen wurde. Ein weitverbreiteter Irrglaube handelt von dem Besuchsrecht im Krankenhaus. Wenn einer der Partner auf der Intensivstation liegt und aufgrund eines Unfalles womöglich nicht ansprechbar ist, dann darf der Verlobte nicht automatisch das Besuchsrecht in Anspruch nehmen. Trotz Verlöbnis können sich rechtliche Stolpersteine ergeben. Aus diesem Grund raten Experten auch dringend dazu, für solche Eventualitäten eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.

Die Verlobung auflösen

Eine Verlobung kann ohne wesentliche Fristen aufgelöst werden. Aus rechtlicher Sicht gibt es ohnehin keine Handhabe, die auf einen Zwang zur Ehe hindeutet. Bereits eine einfache Ansage reicht aus, damit das Verlöbnis nicht mehr gilt. Weder Anlass noch Grund sind von Nöten – wer nicht heiraten möchte, der ist dazu auch niemals verpflichtet. Weitere Schritte sind nur nötig, wenn bereits ein Termin zur Hochzeit vereinbart wurde oder sogar Einladungen verschickt sind. Die Absage dieser bestehenden Termine ist beiden Partnern als Aufgabe auferlegt. Ebenso müssen Verwandte informiert werden, die von dem Eheversprechen wissen, dies gebietet aber eher der Anstand, als dass es sich dabei um eine Pflicht handeln würde. Wenn noch niemand davon weiß, dann ist es auch kein Problem, wenn die Verlobung quasi im stillen Kämmerlein aufgelöst wird.

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