Immer wieder ist davon zu hören, dass die Anzahl der Eheschließungen zurückgeht. Schaut man auf die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wird schnell klar, dass diese Behauptung nicht richtig ist. Im Zeitraum 2002 bis 2012 gingen die Eheschließungen Mal zurück, Mal nahmen sie aber auch zu. Der Durchschnitt der Eheschließungen pro Jahr liegt bei etwa 382.000. Auffallend ist, dass die Anzahl der Eheschließungen in den Krisenjahren zurückging.
Inhaltsverzeichnis
Es stellt sich die Frage, welche Gründe es überhaupt für eine Eheschließung gibt beziehungsweise welche Vor- oder Nachteile der Trauschein mit sich bringt. Die Antworten auf diese Fragen gibt es in diesem Artikel.
Der romantische Aspekt
Die Eheschließung ist für viele Menschen das Highlight in ihrem Leben. Seit unserer Kindheit träumen wir von diesem großen Tag, der unser ganzes Leben prägen wird. Während einige Menschen von diesem Ereignis seit ihrer Kindheit träumen, fällt bei anderen die Entscheidung zur Eheschließung erst, wenn sie sich Kinder wünschen. Aus emotionaler Sicht scheint die Ehe auch stabiler zu sein. Das Paar ist eher dazu bereit, Probleme gemeinsam zu lösen, statt voreilig das Handtuch zu werfen.
Man staunt immer wieder, Freunde heiraten, plötzlich verändern sie sich, sind wie ausgetauscht. Sie waren romantisch, sie waren verliebt, jetzt kann man ihnen dabei zusehen, wie sie im Zeitraffer ihre alte Persönlichkeit ablegen.Emma Thompson
Die Beobachtung der britischen Schauspielerin, welche sich selbst in ihrer zweiten Ehe befindet, haben mit Sicherheit viele Menschen erlebt. Es ist ein Effekt, den jede Partnerschaft auf einen Menschen haben kann - auch ohne Hochzeit. Er ist auch ein Grund, warum sich Menschen häufig gegen die Ehe entscheiden. Doch das Leben im Konkubinat hat gegenüber der Heirat einige (finanzielle) Nachteile.
Psychologen empfehlen seit vielen Jahren, die Ehe ohne romantische Ideale anzugehen. Wer heiraten möchte, der muss viel organisieren. Die Hochzeitsplanung ist so mancher Braut bereits zu Kopf gestiegen. Dieses Leiden nennt man Post Bridal Blues und ist weiter verbreitet, als man denken mag. Jede zehnte Braut soll nach ihrer Märchenhochzeit das heulende Elend plagen, so US-Studien. Verantwortlich für die Depression des 21. Jahrhunderts ist häufig die Tatsache, dass die Realität die (hohen) Erwartungen nicht erreicht hat. Bräute, die viel Energie in ihre Hochzeitsplanung investiert haben, werden aber auch dadurch depressiv, dass mit dem Ende der Hochzeit ihr Projekt zu Ende geht.
Abseits der organisatorischen Nachteile einer Ehe mit all ihren negativen Folgen sind für viele Menschen die emotionalen Erfahrungen ein Grund, warum sie sich gegen die Hochzeit entscheiden. Sie sind der Ansicht, dass sie sich in einer Ehebeziehung emotional eingesperrt fühlen und damit ihre Freiheit verlieren. Für Frauen kommt häufig die ungerechte Rollenverteilung hinzu, da sie in den meisten Fällen weniger verdienen als ihr Ehemann. Zusammen mit den typischen Aufgaben einer Frau im Haushalt entsteht eine doppelte Belastung und Unzufriedenheit, die früher oder später zur Scheidung führt, wenn Mann sie nicht unterstützt.
Der finanzielle Aspekt
Einkommensteuer
Eine weitverbreitete Annahme lautet, dass sich Heiraten aus steuerlicher Sicht lohnt. Das stimmt allerdings nur dann, wenn die Einkünfte beider Seiten unterschiedlich sind. Sind die Einkommen dagegen in etwa auf demselben Niveau, ist der Steuervorteil praktisch null. Der Grund dafür ist das Ehegattensplitting: Das Einkommen wird gleichermaßen auf beide Personen verteilt. Dadurch kommt der Mehrverdiener weniger in die Steuerprogression.
Angenommen ein Partner verdient 40.000 Euro, der andere nur 12.000 Euro. Die Versteuerung sieht wie folgt aus:
Ehemann | Ehefrau | Summe Einzelveranl. | Zusammenveranl. | Steuerersparnis | |
---|---|---|---|---|---|
Bemessungsgrundlage | 40.000,00 € | 12.000,00 € | 52.000,00 € | 52.000,00 € | |
Einkommensteuer | 8.940,00 € | 687,00 € | 9.627,00 € | 8.666,00 € | 961,00 € |
Solidaritätszuschlag | 491,70 € | 0,00 € | 491,70 € | 476,63 € | 15,07 € |
Steuer gesamt | 9.431,70 € | 687,00 € | 10.118,70 € | 9.142,63 € | 976,07 € |
Verbliebener Nettobetrag | 30.568,30 € | 11.313,00 € | 41.881,30 € | 42.857,37 € | |
Durchschnittl. Belastung | 23,58 % | 5,73 % | 19,46 % | 17,58 % |
Lohnsteuer
Über die Wahl der Steuerklassen können Ehepaare bestimmen, wie viel Lohnsteuer sie monatlich an das Finanzamt zahlen. Wenn die Einkommensunterschiede wie im obigen Beispiel groß sind, lohnt es sich, dass der Besserverdienende die Steuerklasse III und der andere Klasse V wählt. Verdienen die Ehepartner dagegen in etwa dasselbe, lohnt sich die Kombination IV/IV.
Unverheiratete müssen als Singles die ungünstige Steuerklasse I wählen. Haben paare mindestens ein Kind, welches nicht volljährig ist, dürfen sie die Steuerklasse II wählen.
Unterhalt
Beim Unterhalt gibt es große Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Erstere müssen finanziell füreinander einstehen. Fällt zum Beispiel einer der beiden in die Sozialhilfe oder wird arbeitslos, muss ihn sein Partner mitversorgen. Diese Pflicht kann unter Umständen lebenslang bestehen - selbst nach einer Scheidung. Wer jedoch der Meinung ist, die Unterhaltspflicht zu umgehen, indem er auf einen Trauschein verzichtet, der irrt sich. Arbeitsagentur und Sozialamt machen häufig keine Unterschiede zwischen einer festen Beziehung und einer Ehe.
Trennung
Sehr groß ist der Unterschied, wenn sich ein Paar trennt. Ein kinderloses, unverheiratetes Paar hat keinerlei Ansprüche gegeneinander. Scheidet sich dagegen ein Ehepaar, können sie Ehegattenunterhalt verlangen. Seit der Reform des Unterhaltsrechts aus dem Jahr 2008 hat sich dieser Anspruch geschmälert. Grundsätzlich orientiert sich der Anspruch an den Verhältnissen während der Ehebeziehung. So ist dem Unterhaltsberechtigten zuzumuten, dass er sich eine Arbeit findet, auch wenn er während der Ehe keinen Job hatte. Muss er dagegen minderjährige Kinder versorgen, gilt diese Regel nicht.
Wenn die Ehe nur kurzzeitig war, kann die Unterhaltspflicht zeitlich begrenzt sein. Ansonsten endet sich erst zu dem Zeitpunkt, wenn der Unterhaltsberechtigte eine neue Beziehung besitzt, sei es durch eine Hochzeit oder zwei Jahre lang mit einem neuen Partner lebt.
Sorgerecht
Unverheiratete mit Kindern sollten wissen, dass das Sorgerecht, wenn nicht anders vereinbart, allein der Mutter zusteht. Bei einer Trennung kann das zu Problemen führen, insbesondere dann, wenn die Mutter stirbt. Diese Sorgen lassen sich vermeiden, indem die Eltern gemeinsam vor dem Jugendamt vereinbaren, dass beide das Sorgerecht tragen.
Zugewinn
Das während einer Ehe angesammelte Vermögen wird, wenn nicht anders vereinbart, während einer Scheidung geteilt. Ehepaare, die sich vor dieser Teilung schützen möchten, können eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren. Diese Vereinbarung wird insbesondere dann getroffen, wenn einer der beiden Partner vor der Ehe sehr wohlhabend ist oder zum Beispiel sein Unternehmen schützen möchte.
Unverheiratete Paare genießen nicht den automatischen Zugewinnausgleich. Sie können diesen allerdings eigenständig vertraglich regeln. Bereits zu Beginn der Beziehung können sie das Anfangsvermögen festhalten. Beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie ist es ratsam, sich gemeinsam ins Grundbuch eintragen zu lassen.