Der Antrag ist gemacht, der Verlobungsring sitzt am Finger. Doch vieles ist noch zu entscheiden. Eine der wohl wichtigsten Fragen ist die nach dem zukünftigen Familiennamen. Wer sich bei der Entscheidung noch unsicher ist, erfährt auf traumtrauringe.de, welche Möglichkeiten der Namensanpassung es gibt und was dabei bedacht werden sollte.
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Sein Name oder ihr Name? – Der gemeinsame Ehename
Soll die Frau den Familiennamen ihres Partners annehmen? Ist das traditionell oder antifeministisch? Kann sich der Mann dazu entschließen, in Zukunft den Namen seiner Verlobten zu tragen? Noch immer ist es bei der Eheschließung der häufigste Fall, dass die Frau den Familiennamen ihres künftigen Ehemanns annimmt und dieser somit zum Familiennamen wird – auch für die Kinder. Dass die Frau ihren Familiennamen ablegt und seinen annimmt, ist – wie die Ehe – selbst eine historisch gewachsene Tradition. Dennoch wählen die meisten Paare diese Variante, weil sie sich mit einem gemeinsamen Namen mehr verbunden und als eine Familie fühlen.
Immer öfter überzeugt die moderne Frau ihren Verlobten, seinen Namen abzulegen. Das ist nicht nur emanzipatorisch, sondern genauso einfach möglich, wie die traditionelle Variante. In diesem Fall wird der Familienname der Frau zum gemeinsamen Ehenamen. Ob damit wirklich mehr Gleichberechtigung geschaffen wird, ist weiterhin fraglich.
Den eigenen Namen behalten oder einen Doppelnamen wählen?
Wer kein Problem damit hat, sich mit dem künftigen Ehepartner verbunden zu fühlen, obwohl man nicht denselben Namen trägt, für den gibt es drei weitere mögliche Varianten. Zwei von diesen sind die Optionen, dass entweder die Frau oder der Mann den eigenen Namen behält und den Namen des Partners zusätzlich annimmt. Bei dieser Variante trägt einer der beiden einen Doppelnamen, beispielsweise Neumann-Schmidt. Der Name, der an die Kinder weitergegeben wird, muss aber der Name des anderen Partners sein. Also entweder Neumann oder Schmidt.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass beide Ehepartner ihren Familiennamen beibehalten. Diese Option ist einerseits besonders einfach, weil sich hierbei die Namensänderung bei der Bank und auf den Ämtern erübrigt. Andererseits kann die Entscheidung, welchen Familiennamen eventuelle Kinder tragen sollen, umso schwerer fallen. Dieser Entschluss muss vom Gesetz her aber spätestens einen Monat nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes gefällt sein. So haben alle 5 Varianten ihre Vor- und auch Nachteile. Letztendlich muss man sich über nicht weniger klar werden, als welchen Namen man in Zukunft tragen möchte.
„Wer bist du?“ – Name ist Identität
Auf diese Frage antworten die meisten Menschen als Erstes mit ihrem Namen. Wir verbinden vieles mit unseren Namen, nicht zuletzt unsere Familie und unsere Herkunft. Insofern ist der eigene Name auch ein bedeutender Teil der eigenen Identität, des eigenen Selbst. Er macht viel von dem aus, wer wir sind. „Sich einen Namen gemacht haben“, bedeutet nichts anderes, als bekannt zu sein. Andere Menschen kennen uns unter unserem Namen. Wir selbst kennen unseren Namen, seit wir uns erinnern können. Mit diesem Namen hat man sich kennengelernt.
Diesen Namen, den man sein ganzes Leben lang mit sich getragen hat, zu ändern, ist eine große Entscheidung. Man lässt damit einen Teil der eigenen Identität der Vergangenheit angehören. Das kann richtig sein. Vielleicht weil man der Meinung ist, mit der Hochzeit ein neues Leben zu beginnen. Oder weil man zukünftig in einer gemeinsamen Identität mit seinem Partner aufgehen will. Genauso richtig kann es aber sein, den eigenen Namen zu behalten und sich weiterhin mit ihm zu identifizieren. Die Ehe bleibt trotzdem ein gemeinsamer, verbindender Schritt im Leben. Nur behalten eben beide Partner ihren Familiennamen.