Eine Hochzeit ist für die meisten Paare erst dann perfekt, wenn man sowohl standesamtlich als auch kirchlich vermählt wurde. Viele Menschen, gerade Gläubige, legen großen Wert darauf, dass sie auch Gottes Segen erhalten haben, andere wiederum möchten nicht mit einer Tradition brechen. Im katholischen Glauben ist das Ehepaar erst durch die Trauung in der Kirche wirksam vor Gott verehelicht, während im evangelischen Glauben auch die standesamtliche Hochzeit bereits ausreichend ist. Hier obliegt es der Entscheidung des Brautpaares, ob sie sich lediglich standesamtlich oder auch kirchlich trauen möchten. Sind nun jedoch Braut und Bräutigam von unterschiedlicher Konfession, also beispielsweise die Braut evangelisch und der Bräutigam katholisch, so stellen sich dem Brautpaar nicht selten einige drängende Fragen.
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Was tun bei konfessionsverschiedenem Brautpaar?
Haben Braut und Bräutigam eine unterschiedliche Konfession und haben sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, so haben sie die Möglichkeit, sich für eine sogenannte ökumenische Trauung zu entscheiden. Dabei gibt es jedoch einiges was bedacht werden muss. Denn ein konfessionsverschiedenes Brautpaar [PDF: 2,1 MB] kann nicht so einfach wählen, ob es in der evangelischen oder in der katholischen Kirche getraut werden möchte.
Genau genommen ist der Begriff „ökumenische Trauung“ eigentlich nicht korrekt, wenngleich er auch sehr oft Verwendung findet. Denn in diesem Fall wäre man eigentlich sowohl nach dem evangelischen als auch nach dem katholischen Kirchenrecht verheiratet, was in dieser Konstellation jedoch nicht möglich ist. Wenn man eine ökumenische Trauung genauer belichtet, so wird schnell klar, dass es sich entweder um eine katholische Trauung handelt, bei der auch ein evangelischer Pfarrer anwesend ist, oder aber um eine evangelische Trauung, welcher ein katholischer Priester beiwohnt. Daher ist es wichtig, dass sich das Brautpaar zuvor entscheidet, nach welchem Glauben es verheiratet werden möchte, wozu auch die jeweilige Form sowie die entsprechenden Rechte und Pflichten gehören.
Welche Unterlagen werden für eine ökumenische Trauung benötigt?
Um nach einer ökumenischen Trauung verheiratet werden zu können, sind, wie auch bei einer herkömmlichen evangelischen oder katholischen Trauung, einige Erledigungen notwendig. Die Eheschließung muss hierbei jedoch auf beiden Pfarrämtern gleichermaßen angemeldet werden. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Taufbescheinigung
- Firmurkunde beziehungsweise Konfirmationszeugnis
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung
- Ledigennachweis des katholischen Partners
- Dispens
Die Taufbescheinigung kann beim Pfarramt der Gemeinde angefordert werden, in der man getauft wurde. Die Heiratsurkunde erhält man vom Standesamt, in dem die standesamtliche Trauung stattfand. Alternativ zur Heiratsurkunde kann aber auch bereits die Aufgebotsbescheinigung der zivilen Eheschließung ausreichen. Der vom katholischen Partner benötigte Ledigennachweis ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhältlich und die Dispens, bei der es sich um eine Befreiung der Formpflicht durch den Bischof handelt, muss ebenfalls für den katholischen Partner angefordert werden.
Ablauf der ökumenischen Trauung
Je nachdem, ob die Trauung nun in der katholischen oder der evangelischen Kirche abgehalten wird, gestaltet sich auch die Zeremonie recht unterschiedlich. Allerdings handelt es sich dabei stets um einen Wortgottesdienst ohne Messfeier. Sollte sich das Brautpaar für die Trauung in einer evangelischen Kirche entschieden haben, so übernimmt in der Regel der Pfarrer die Verantwortung für die Trauungszeremonie. Bei seiner Planung wird auch der katholische Priester mit einbezogen. Sollte sich das Paar aber für eine Trauung in einer katholischen Kirche entschieden haben, ist dies genau umgekehrt. Sowohl evangelischer als auch katholischer Geistlicher übernehmen in der Regel gemeinsam die Aufgaben während der Trauung. Meist übernimmt jedoch der Geistliche die Leitung, in dessen Kirche auch die Trauung abgehalten wird. Es kann durchaus vorkommen, dass sowohl vom katholischen Priester als auch vom evangelischen Pfarrer das Ja-Wort erfragt wird.
Findet die Trauung in einer evangelischen Kirche statt, so wird das Brautpaar fünf Minuten vor Beginn des Gottesdienstes vom Pfarrer vor der Kirche abgeholt, während sich die Gäste bereits in der Kirche befinden. Der Einzug in die Kirche erfolgt in Begleitung des Orgelspiels. Ganz anders beginnt die Trauung jedoch bei der Trauung in einer katholischen Kirche. Denn hier betritt der Bräutigam in Begleitung der Trauzeugen den Altarraum durch die Sakristei. Erst anschließend wird schließlich die Braut von ihrem Vater oder einem anderen Brautführer in die Kirche geleitet, woraufhin das Brautpaar vor dem Altar seinen Platz einnimmt.